Förderung für Digitalisierung von Filmen mit besonderem Wert beantragen


Volltext

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), die Bundesländer und die Filmförderungsanstalt (FFA) fördern den Erhalt des nationalen Filmerbes.

Sie können eine Förderung von in der Regel bis zu EUR 40.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

Ihr Bedarf zur Digitalisierung muss dabei in eine der folgenden Kategorien passen:

Förderfähige Kosten sind:

Die Förderung wird auf Anforderung ausgezahlt:

Um die Förderung zu bekommen, müssen Sie nachweisen, wofür Sie das Geld ausgegeben haben. Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.

Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Für die Auszahlung der ersten Raten müssen Sie einreichen:

Für die Auszahlung der letzten Rate müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

Weitere Voraussetzungen:

müssen eine Niederlassung in Deutschland haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag auf Förderung online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

11.01.2021

Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
+49 30 27577-0