Länderbezogenen Bericht (Country-by-Country Report) für ein multinationales Unternehmen übermitteln


Volltext

Der länderbezogene Bericht hat das Ziel, Finanzbehörden zusätzliche Informationen zu grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeiten an die Hand zu geben. Durch die Erstellung länderbezogener Berichte für multinational tätige Unternehmen und deren automatischer Austausch, sollen die Finanzbehörden in die Lage versetzt werden, diese besser zu prüfen. Die länderbezogenen Berichte werden auch Country-by-Country Reports genannt.

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch über die Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal (BOP) übermitteln.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für den länderbezogenen Bericht müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Meldepflichtige Unternehmen, die einen länderbezogenen Bericht erstellen und melden müssen, sind

Hinweise


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Den länderbezogenen Bericht müssen Sie über die elektronische Massendatenschnittstelle ELMA über das BZStOnline-Portal (BOP) des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) einreichen.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Hinweis
Bei der Meldung des länderbezogenen Berichts, für die nicht sichergestellt werden kann, ob der Bericht vollständig übermittelt werden kann, müssen alle verfügbaren Angaben übermittelt werden. Außerdem muss das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gesondert in Kenntnis gesetzt werden.


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

08.01.2021

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
+49 228 406-0