Eigenständig berechnete Versicherungsteuer anmelden


Volltext

Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.

Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

für Ihren Fall passendes Online-Formular:


Voraussetzungen

Sie sind:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Ihre Versicherungsteueranmeldung müssen Sie elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) übermitteln.

Hinweise:


Bearbeitungsdauer

Ihre Steueranmeldung gilt mit Eingang beim BZSt als Steuerfestsetzung und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung. Führt die Steueranmeldung zu einer Herabsetzung der bisher zu entrichtenden Steuer oder zu einer Steuervergütung, gilt diese erst als Steuerfestsetzung, wenn das BZSt zustimmt. Die Zustimmung bedarf keiner Form.


Fristen

für Versicherer und Bevollmächtigte:

für Versicherungsnehmer:

Hinweise:

Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Als Versicherer sind Sie verpflichtet, zur Feststellung der Steuer und der Grundlagen Ihrer Berechnung Aufzeichnungen zu führen.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

01.02.2023

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
+49 228 406-0