Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen


Volltext

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

Auszügen von Daten anderer Personen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten


Formulare/Schriftformerfordernis

keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde


Zuständige Stelle(n)