zur Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eingetragen werden oder eintragen lassen


Volltext

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

formloser Antrag im Original, der


Voraussetzungen

Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie am 42. Tag vor der Wahl,

Sie werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen,
wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie können sich als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher folgendermaßen eintragen lassen:


Bearbeitungsdauer

etwa 2 Wochen


Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde


Zuständige Stelle(n)