zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen


Volltext

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher im Ausland leben, können Sie dennoch an der Europawahl teilnehmen.
Sie müssen sich hierfür auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung


Voraussetzungen

Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:


Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen


Fristen

Antragsfrist: bis zum 21. Tag vor der Wahl

Der Antrag muss bei der Gemeindebehörde eingegangen sein


Formulare/Schriftformerfordernis

Anlage 2 zur Europawahlordnung


Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.

Sie können auch im Internet beim Bundeswahlleiter heruntergeladen werden.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW


Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Zuständige Stelle

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeindein der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufhielten


Zuständige Stelle(n)