Anrechnung von Medialeistungen aus Filmabgabeberechnung beantragen


Volltext

Über Vereinbarungen mit den öffentlich-rechtlichen – und  privaten Fernsehveranstaltern sowie Pay-TV Veranstaltern vergibt die Filmförderungsanstalt (FFA) Medialeistungen. Diese sind Werbezeiten, in denen ein Kinofilm im Fernsehen und im Radio beworben werden kann.

Sie können Medialeistungen beantragen, wenn Sie der Verleiher eines deutschen Kinofilms sind,

in den Kinos startet.

Medialeistungen sind kurze Spots der privaten sowie der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter, mit denen der Film im Fernsehen und/oder im Hörfunk der Landesrundfunkanstalten der ARD beworben werden kann.

Medialeistungen können für einen Film zum Kinostart in unterschiedlicher Höhe für verschiedene Kategorien beantragt und bewilligt werden.

Die Medialeistungen für die Kinoherausbringung eines Films werden nach 3 Kategorien festgelegt

Die Medialeistungen der privaten Fernsehveranstalter werden nach folgenden Kategorien vergeben:

Die Medialeistungen der öffentlich-rechtlichen Fernsehveranstalter werden entsprechend den nachfolgenden Kategorien vergeben, wobei Ihnen die interne Aufteilung auf ARD und ZDF von der FFA mitgeteilt wird.

Die Medialeistungskategorien A und B sind mit denen der privaten Fernsehveranstalter kombinierbar

Für den Fall, dass Sie Medialeistungen auch für die Bewerbung von Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen beantragt haben, muss Ihr Film

Nach Bewilligung der Medialeistungen können Sie sich direkt an den Fernsehsender wenden oder Sie schalten eine Agentur ein, um die Medialeistungen zu buchen. Die einzelnen Fernsehveranstalter berichten der Filmförderungsanstalt (FFA) in regelmäßigen Abständen von den von Ihnen durchgeführten Buchungen der Medialeistungen. Dadurch kann die FFA überprüfen, ob Ihre Medialeistungen in dem gewährten Umfang ausgestrahlt wurden.

Hinweis:
Der Antrag auf Medialeistungen sollten Sie gleichzeitig mit dem Antrag auf Projektverleihförderung stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:

in den Kinos starten

Weitere Voraussetzungen:

handelt

Bei Beantragung zusätzlicher Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen muss


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.


Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung der Förderungsentscheidung: Abhängig von Terminierung der Kommissionssitzungen. Nach Sitzung circa 1 Woche Bearbeitung


Fristen

Antragstellung:
Der Antrag muss der Filmförderungsanstalt (FFA) spätestens einen Monat vor dem offiziellen Kinostart vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verleih- Vertriebs- und Videokommission rechtzeitig vor Filmstart über eine Bewilligung entscheiden muss, damit Sie die TV Spots noch zum Filmstart buchen können.
 


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Filmförderungsanstalt


Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
+49 30 27577-0