Videoförderung beantragen


Volltext

Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:

Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:

Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:


Voraussetzungen

Anträge können stellen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.


Bearbeitungsdauer

von Einreichung bis Förderentscheidung


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Fachlich freigegeben am

26.01.2021

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Filmförderungsanstalt


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Filmförderungsanstalt (FFA)
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin, Stadt
+49 30 27577-0