Personalausweis für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland beantragen


Volltext

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland unterliegen Sie nicht der allgemeinen Meldepflicht und damit auch nicht der Ausweispflicht innerhalb Deutschlands.

Es ist Ihnen jedoch möglich, bei ausgewählten deutschen Auslandsvertretungen, die vom Auswärtigen Amt zu Personalausweisbehörden bestimmt wurden, oder unter bestimmten Voraussetzungen in jedem Bürgeramt in Deutschland einen Personalausweis persönlich zu beantragen.

Hinweis:
Bitte erkundigen Sie sich vorher bei der Auslandsvertretung, in dessen Bezirk Sie sich aufhalten, ob diese Personalausweise ausstellen kann, da nicht alle Auslandsvertretungen auch Personalausweisbehörden sind.


Rechtsgrundlage(n)

§ 1 Absatz 4 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 8 Absatz 8 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 35 Personalausweisgesetz (PAuswG);

§ 2 KonsG


Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Bitte beachten Sie insoweit, dass die Online-Funktion eines Personalausweises nur genutzt werden kann, wenn eine ausländische Anschrift erfasst wird.

bei Erstantrag oder eingetretenen Änderungen

bei Kindern unter 16 Jahren zusätzlich:

Bitte bringen Sie sämtliche Unterlagen im Original und mit einer Kopie mit. Beachten Sie, dass in Einzelfällen die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein kann.


Voraussetzungen

Einen Personalausweis können beantragen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweis
Die Gebühren können für Bedürftige erlassen oder reduziert werden.


Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung oder einem Bürgeramt beantragen.
Details zur Antragstellung im Ausland sowie das Antragsformular finden Sie auf den Internetseiten der jeweiligen Auslandsvertretung.
Übersicht deutscher Auslandsvertretungen.


Bearbeitungsdauer


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Der Antrag auf Ausstellung des Personalausweises im Inland ist formlos.

Nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung bereitgestellt werden
 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)


Fachlich freigegeben am

27.01.2021

Ansprechpunkt


Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde


Zuständige Stelle(n)