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Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung


Volltext

Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.

Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Heilbehandlung umfasst

  • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
  • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
  • Versorgung mit Zahnersatz,
  • Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
  • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
  • häusliche Krankenpflege,
  • Versorgung mit Hilfsmitteln,
  • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
  • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
  • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (formlos möglich)
  • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
  • Versichertenkarte der Krankenkasse
  • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

Voraussetzungen

  • Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

Mehrkosten, die über das notwendige Maß hinaus gehen, sind vom Leistungsempfänger selbst zu übernehmen (zum Beispiel im Rahmen der Versorgung bei Zahnschädigungen).


Verfahrensablauf

Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

  • Zahnersatz
  • Hilfsmittel
  • Bewegungstherapie
  • Sprachtherapie
  • Beschäftigungstherapie
  • Belastungserprobung
  • Arbeitstherapie
  • Badekuren,
  • Ersatzleistungen,
  • Versehrtenleibesübungen,
  • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß

 

  • Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
  • Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.

Bearbeitungsdauer

Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.


Fristen

Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.


Formulare/Schriftformerfordernis

  • formloser Antrag ist möglich
  • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Weiterführende Informationen

Merkblatt zur Heil- und Krankenbehandlung


Fachlich freigegeben am

29.10.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV)


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 28930

Landesamt für Soziales und Versorgung - Bürgerbüro Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
+49 355 28930

Landesamt für Soziales und Versorgung - Bürgerbüro Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
+49 355 28930