Geburtsurkunde beantragen bei Geburt im Ausland oder in einem ehemaligen deutschen Gebiet


Volltext

Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen, seine Vor- und Familiennamen sowie die Angaben zu den Eltern. Sie können sich auf der Grundlage eines vorhandenen Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Wenn der Geburtsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt, kann die Geburt beim Standesamt I in Berlin eingetragen sein.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für die Beantragung einer Geburtsurkunde benötigen Sie:


Voraussetzungen

Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.


Verfahrensablauf


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport Berlin, Abteilung 1 - Staats- und Verwaltungsrecht


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle

Standesamt I in Berlin

Standesamt I in Berlin


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Standesamt 1 Berlin
Schönstedtstr 5
13357 Berlin, Stadt
030 90269-5000