Meldungen zum Personalausweis vornehmen


Volltext

Die Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein, sonst wird er ungültig. Zudem sind Sie als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.
Sie sind daher verpflichtet, dem Bürgeramt Folgendes zu melden:

Es gibt 2 Ausnahmen:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

bei Änderung von Daten, zum Beispiel Namensänderung:


Voraussetzungen

Sie sind im Besitz eines deutschen Personalausweises.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie eine Namensänderung, können Gebühren entstehen, da das Dokument neu ausgestellt werden muss, wenn kein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vorliegt.


Verfahrensablauf

Melden Sie die Änderung, den Verlust, den Diebstahl oder das darauffolgende Wiederfinden in einem Bürgeramt. Verlust und Diebstahl können Sie auch bei der Polizei melden.


Bearbeitungsdauer

Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.


Fristen

Sie müssen die Meldung unverzüglich machen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat


Fachlich freigegeben am

14.01.2021

Zuständige Stelle

örtliche Personalausweisbehörde


Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bürgerbüro
Marktplatz 3
14806 Bad Belzig
033841 94200