Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen


Volltext

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000


Verfahrensablauf

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.


Bearbeitungsdauer

2 Wochen bis 3 Monate


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein


Zuständige Stelle

Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Umwelt

14410 Potsdam
033201 442-0