Eintragung im Güterrechtsregister nach Abschluss eines Ehevertrags


Volltext

Durch einen Ehevertrag können Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern. Hierzu lassen Sie sich bitte von einem Notar beraten. Der Notar muss Ihren Ehevertrag im gleichzeitigem Beisein beider Ehegatten beurkunden. Die vereinbarten Güterstände der Gütertrennung oder der Gütergemeinschaft oder deren Aufhebung können Sie im Güterrechtsregister eintragen lassen. Weiterhin können Sie die Berechtigung Ihres Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für Sie zu besorgen, beschränken oder ausschließen. Der Antrag ist von Ihnen und Ihrem Ehegatten in notariell beglaubigter Form zu stellen Die Eintragung ist erforderlich, damit andere Ihren Güterstand und die getroffenen Regelungen beachten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Sie haben einen Ehevertrag beim Notar geschlossen, weil Sie den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufheben oder ändern möchten. Eine Eintragung ihres gewählten Güterstandes kann erfolgen, wenn Sie


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Ehevertrag schließen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.


Bearbeitungsdauer

Nach Eingang der Anmeldung im zuständigen Amtsgericht ist grundsätzlich mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 2 Wochen zu rechnen.


Fristen

Keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Keine


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

25.09.2020

Zuständige Stelle

örtlich zuständiges Amtsgericht, in dessen Bezirk auch nur einer der Ehegatten oder Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat


Ansprechpunkt

Notar oder Notarin


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
03381 398500