Geltendmachung von Unterhalt während der Trennungsphase


Volltext

Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden (Ehe-)Partner bzw. Ihrer in Trennung lebenden (Ehe-)Partnerin nicht über eine angemessene Unterhaltshöhe einigen können, können Sie Ihren Trennungsunterhaltsanspruch gerichtlich geltend machen. Der Ablauf eines solchen Gerichtsverfahrens richtet sich im Wesentlichen nach den für den Zivilprozess geltenden Vorschriften.

Der Trennungsunterhaltsanspruch bemisst sich nach den anerkannten Grundsätzen der Unterhaltsberechnung, welche die unbestimmten Rechtsbegriffe des Unterhaltsrechts ausfüllen. Wegen der Einzelheiten wenden sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin.

Weitere Informationen können Sie auch den unterhaltrechtlichen Leitlinien der Oberlandesgerichte entnehmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Ein Trennungsunterhaltsanspruch setzt im Grundsatz voraus, dass


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Ein Antrag zur Geltendmachung eines Trennungsunterhalts kann nur durch eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt gestellt werden.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen. Rückwirkend steht Ihnen nur unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt zu.


Formulare/Schriftformerfordernis

Keine


Weiterführende Informationen

Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Oberlandesgerichts, z.B. Informationen zum Thema Unterhalt und Geburt.


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

05.10.2020

Zuständige Stelle


Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt.


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
03381 398500