Adoption eines Kindes nach Vermittlung durch das Jugendamt


Volltext

Nach erfolgreicher Vermittlung durch die zuständige Adoptionsstelle und nach Ablauf der Pflegezeit können Sie einen Antrag auf Adoption beim zuständigen Amtsgericht - Familiengericht - einreichen.

Das Familiengericht prüft den Antrag und spricht – wenn der Antrag sich als zulässig und begründet erweist - im Beschlussverfahren die Adoption rechtsgültig aus.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Unterlagen der Annehmenden:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, wenden Sie sich zunächst an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle und durchlaufen ein Bewerbungsverfahren. Nach bestandener Adoptionspflegezeit, kann der Adoptionsantrag gestellt werden:


Bearbeitungsdauer

Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

keine


Weiterführende Informationen

Informationen zum Thema Adoption allgemein


Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen


Fachlich freigegeben am

10.09.2020

Zuständige Stelle

Über den Antrag zur Adoption entscheidet das Familiengericht bei Ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.


Ansprechpunkt

Zentrale Adoptionsstelle Berlin-Brandenburg


Zuständige Stelle(n)

Amtsgericht Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 47
14770 Brandenburg an der Havel
03381 398500