Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Arbeitsplatzsuche nach schulischer oder betrieblicher Ausbildung
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Wenn Sie erfolgreich eine schulische oder betriebliche Ausbildung abgeschlossen haben, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird Ihnen für höchstens 12 Monate in direktem Anschluss an Ihre bisherige Ausbildung erteilt. Damit ist es möglich, einen Ihrer Qualifikation angemessenen Arbeitsplatz zu finden. Ziel der Suche kann auch eine selbständige Tätigkeit sein. Diese Aufenthaltserlaubnis erlaubt uneingeschränkt die Erwerbstätigkeit.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständigkeit
Zuständig im Land Brandenburg sind die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte.
Onlinedienste
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Ausländerbehörde
Postanschrift
Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)