Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen


Volltext

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind, beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch


Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Zuständige Stelle


Ansprechpunkt


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
03381 397-199