Förderung für Menschen mit Behinderungen beantragen, die eine Ausbildung absolvieren möchten


Volltext

Wenn Sie aufgrund von körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lernbeeinträchtigungen besondere Hilfen bei der Berufsausbildung benötigen, können Sie mit einer rehaspezifischen Ausbildung einen Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf erlangen. Dies kann auch eine Fachpraktikerausbildung für Menschen mit Behinderungen sein. Ihre Ausbildung absolvieren Sie nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen beziehungsweise Ausbildungsregelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen.

Sie können Ihre Ausbildung dann entweder

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Die Förderdauer umfasst die Ausbildungsdauer, im Regelfall sind das 2 bis 3 Jahre. Sollten Sie Prüfungen wiederholen müssen und sich dadurch Ihre Ausbildungszeit verlängern, verlängert sich auch die Förderung.

Betriebliche Ausbildung

Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung absolvieren, können Sie und Ihr Ausbildungsbetrieb Unterstützung erhalten. Sie werden dabei unterstützt,

Eine Bildungseinrichtung begleitet Sie während der gesamten Ausbildungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb. Auch Ihr Ausbildungsbetrieb erhält Unterstützungsleistungen von Ihrer Bildungseinrichtung. Sie schließen den Ausbildungsvertrag mit dem Betrieb ab und erhalten vom Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Darüber hinaus steht Ihnen Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu. Ihre Ausbildungsvergütung wird jedoch davon abgezogen. Die Kosten für die Unterstützung durch die Bildungseinrichtung bezahlt die Agentur für Arbeit.

Außerbetriebliche Ausbildung

Falls Ihnen eine Ausbildung im Betrieb nicht möglich ist, können Sie die Ausbildung bei einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen eingerichtet ist (außerbetriebliche Ausbildung). Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die Anbieter über eigene Ausbildungswerkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Das Ziel ist, dass Sie so viel fachpraktische Ausbildung wie möglich in einem ausbildungsberechtigten Kooperationsbetrieb in Ihrer Nähe absolvieren. Parallel hierzu besuchen Sie im Regelfall die örtlich zuständige Berufsschule. Den Ausbildungsvertrag schließen Sie mit Ihrer Bildungseinrichtung ab. Diese begleitet Sie während der gesamten Ausbildungsdauer mit Unterrichts-, Förder- und Beratungsangeboten, koordiniert den Ausbildungsverlauf und hilft Ihnen bei Problemen in Berufsschule und Betrieb.

Das Ausbildungsziel legen Sie in Absprache mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit fest. Am Ende der Ausbildungszeit legen Sie Ihre Prüfung vor der zuständigen Kammer ab. Ihre Bildungseinrichtung oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation bereitet Sie darauf vor und hilft Ihnen auch bei der Bewältigung von Lernstress und Prüfungsangst. Während Ihrer Ausbildung bekommen Sie keine Ausbildungsvergütung. Ihnen steht jedoch entweder Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld zu und Sie sind sozialversichert. Die gesamten Ausbildungskosten bezahlt die Agentur für Arbeit.

Ob Sie eine rehaspezifische Ausbildung – betrieblich unterstützt oder außerbetrieblich – machen können, hängt unter anderem davon ab,

wie sich der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie benötigen.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine


Verfahrensablauf

Damit Sie rehaspezifische Ausbildungsmaßnahmen bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

09.09.2022

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Agentur für Arbeit


Zuständige Stelle(n)

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
0911 179-0