Kostenübernahme für Heilmittel in der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen


Volltext

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Hierzu gehören beispielsweise

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Verfahrensablauf

Lassen Sie sich immer erst eine ärztliche Verordnung ausstellen, bevor Sie Heilmittel in Anspruch nehmen.

Sollten Sie eine Zuzahlung geleistet haben, können Sie den Zuzahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post:


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

01.12.2022

Zuständige Stelle

Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger


Ansprechpunkt

Ihr zuständiger Unfallversicherungsträger


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Glinkastr. 40
10117 Berlin, Stadt
+49 30 13001-0