Ärztliche und zahnärztliche Behandlung für gesetzlich Unfallversicherte bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit


Volltext

Durch Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten können Ihre Gesundheit und Ihre Zähne geschädigt werden. Dann kommen ärztliche und zahnärztliche Behandlungen einschließlich der Versorgung mit Zahnersatz in Betracht.
Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt in diesen Fällen die Kosten der Heilbehandlung.
Das gilt auch, wenn eine besondere unfallmedizinische Behandlung nötig ist. Die freie Wahl Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes kann in solchen Fällen eingeschränkt sein.

Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Amtsermittlungsprinzip. Dies bedeutet, dass Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse von sich aus ("von Amts wegen") alle erforderlichen Ermittlungen betreibt, sobald sie von Ihrem Versicherungsfall erfährt.

Sie können Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse auch online oder per Post kontaktieren.
Online-Dienst:

Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

Nachricht per Post: 


Bearbeitungsdauer


Fristen

Es gibt keine Frist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

 

Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Fachlich freigegeben am

06.01.2023

Zuständige Stelle(n)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Glinkastr. 40
10117 Berlin, Stadt
+49 30 13001-0