Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation für Krankenversicherte


Volltext

Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:

Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein. 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen in der Regel keine Gebühren an. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Krankenkasse.


Verfahrensablauf

In der Regel:

  1. Verordnung durch Arzt
  2. Beantragung bei Krankenkasse
  3. Entscheidung der Krankenkasse
  4. Beginn der ergänzenden Leistung zur Rehabilitation

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Zuständige Stelle

Krankenkasse


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880