Befreiung von der Versicherungspflicht bei geringfügiger Beschäftigung


Volltext

Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.

Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.

Zum Beispiel:


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert. 


Verfahrensablauf


Weiterführende Informationen

Weiterführende Angaben erhalten Sie bei

oder


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am

23.07.2020

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen. 


Zuständige Stelle(n)

GKV Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt
+49 302 062880