Zusatzleistung beantragen


Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Sie erhalten Zusatzleistungen, wenn


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Darüber hinaus müssen Sie entsprechende Nachweise einreichen. Welche das sind, erfahren Sie bei der Antragstellung.


Voraussetzungen

und

oder


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Keine.


Fristen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

17.07.2020

Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Zuständige Stelle(n)