Beschleunigtes Fachkräfteverfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis Bewilligung


Volltext

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt das gesamte Verfahren von der Antragstellung bis zum ersten Arbeitstag.

Um das beschleunigte Fachkräfteverfahren zu beantragen, benötigen Sie eine Vollmacht Ihrer zukünftigen Fachkraft.

Auch miteinreisende Familienangehörige können über das beschleunigte Fachkräfteverfahren eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Einreise spätestens 6 Monate nach Einreise der Fachkraft erfolgt.

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen Sie bei der Ausländerbehörde, mit der Sie eine entsprechende Vereinbarung schließen. In der Regel handelt es sich um die zentrale Anlaufstelle beziehungsweise die "zentrale Ausländerbehörde" in Ihrem Bundesland. Diese berät sie während des gesamten Verfahrens und erteilt die Vorabzustimmung im Visumverfahren. Die Auslandsvertretung muss dann innerhalb von 3 Wochen einen Termin zum Visumantrag anbieten und innerhalb weiterer 3 Wochen hierüber entscheiden.  


Rechtsgrundlage(n)


Voraussetzungen


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Verfahrensablauf

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

18.09.2020

Zuständigkeit

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald


Ansprechpunkt

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)