Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Beschäftigung als Beamter bei deutschem Dienstherrn


Volltext

Wenn Sie in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn stehen und sich zur Erfüllung von Dienstpflichten im Bundesgebiet aufhalten, verfügen Sie in der Regel über eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis endet und Sie Ihren Dienst im Bundesgebiet fortsetzen wollen.

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis sollten Sie spätestens acht Wochen vor Ablauf der Befristung bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

Für die Verlängerung gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Das bedeutet, dass Sie sich weiterhin in einem Beamtenverhältnis zu einem deutschen Dienstherrn befinden und sich zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten in Deutschland aufhalten möchten.

Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Dauer der Befristung richtet sich nach der geplanten Dauer Ihrer Dienstverrichtung.

Für die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist eine Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit nicht erforderlich.

Unter Umständen wurden Sie bei der erstmaligen Erteilung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet. Ist dies der Fall, muss dies bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis berücksichtigt werden. Haben Sie noch nicht an einem Integrationskurs teilgenommen, kann die Ausländerbehörde Ihren Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ablehnen. Haben Sie den Integrationskurs noch nicht abgeschlossen, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert bis Sie diesen erfolgreich abschließen oder den Nachweis erbringen, dass Ihre Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

Wenn Sie seit drei Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung von Dienstpflichten bei einem deutschen Dienstherrn sind, haben Sie Anspruch auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis). Hierbei wird von der Voraussetzung, mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet zu haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen nachweisen zu müssen, abgesehen.


Rechtsgrundlage(n)

§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 19c Abs. 4 AufenthG


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verlängerung Aufenthaltserlaubnis:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

Hinweis: Die Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.


Verfahrensablauf

Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

10.07.2020

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)