Weiterbildungsstätte Anerkennung für Pflegeberufe


Volltext

Die Weiterbildung ist in Deutschland landesrechtlich geregelt.

Weiterbildungsstätten in den folgenden Gesundheitsfachberufen beziehungsweise Pflegeberufen sind im Land Brandenburg durch Verordnungen geregelt:

Weiterbildungsstätten, die staatlich geregelte Weiterbildungen in diesen Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Sie unterliegen zur dauerhaften Qualitätssicherung der Weiterbildung einer staatlichen Aufsicht.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes Brandenburg anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.


Voraussetzungen

Sie müssen die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Hinweis: Das LAVG beziehungsweise das LASV muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.


Verfahrensablauf

Eine staatliche Anerkennung Ihrer Weiterbildungsstätte für Pflegeberufe beantragen Sie schriftlich mit dem auf Anfrage zur Verfügung gestellten Erhebungsbogen:


Bearbeitungsdauer

bis zu 6 Monaten (abhängig von der Qualität der vorgelegten Unterlagen)


Formulare/Schriftformerfordernis

Formular: Erhebungsbogen kann auf Anfrage online zur Verfügung gestellt werden  

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Das LAVG beziehungsweise das LASV überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

07.09.2020

Zuständige Stelle

Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)


Ansprechpunkt

Für das Weiterbildungsgebiet Intensivpflege und Anästhesie, Onkologische Pflege, Operationsdienst, Hygienefachkraft

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Gesundheit“

Wünsdorfer Platz 3

15806 Zossen

Fax: 0331 8683 826

Tel.: 0331 86830

Für das Weiterbildungsgebiet Gerontopsychiatrie

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Zeppelinstraße 48

14471 Potsdam

Fax: 0331 2761499

Tel.: 0331 27610


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801

Landesamt für Soziales und Versorgung - Bürgerbüro Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
+49 355 28930