Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zum Zwecke der schulischen Berufsausbildung


Volltext

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung erhalten, wenn Ihre Ausbildung zu einem staatlich anerkannten Berufsabschluss führt und sich der Bildungsgang bei Ihrem Bildungsträger nicht ausschließlich an Staatsangehörige eines Staates richtet.

Die Aufenthaltserlaubnis kann sowohl für eine qualifizierte Berufsausbildung als auch für eine Berufsausbildung, die nicht qualifiziert ist, erteilt werden.

Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Werden diese Anforderungen nicht erfüllt, handelt es sich nicht um eine qualifizierte Berufsausbildung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

EUR 100,00

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.


Verfahrensablauf

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Bearbeitungsdauer

etwa sechs bis acht Wochen


Fristen


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

01.09.2020

Zuständige Stelle

Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Ansprechpunkt

Zuständig im Land  Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - 65 Fachdienst Ausländerbehörde

14801 Bad Belzig
033841 91-0