Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienbewerbung
Volltext
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten und noch keinen Studienplatz haben, können Sie für die Suche eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen erteilt werden, wenn Sie über die schulischen und sprachlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums verfügen. Möglich ist auch, dass Sie diese Voraussetzungen innerhalb der Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erwerben.
Sie müssen Ihren Lebensunterhalt sowie Ihre Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen aufbringen.
Sie können während Ihres Aufenthalts eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche aufnehmen. Probebeschäftigungen sind bis zu 2 Wochen möglich.
Haben Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt zur Studienbewerbung die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
- Informationen des Auswärtigen Amtes zum Studium in Deutschland
- Informationen des Deutschen Akademischen Austauschdienstes e.V. (DAAD)
- Portal der Bundesregierung für Studienbewerber aus dem Ausland
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Verfahren in der Ausländerbehörde wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
Verfahrensablauf
Zuständig im Land Brandenburg ist die Ausländerbehörde des Landkreises/der kreisfreien Stadt
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben am
16.04.2025Zuständige Stelle
Im Land Brandenburg ist dies, wenn Sie
- in einer kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde wohnen: die Kreisverwaltung,
- in einer kreisfreien Stadt wohnen: die Stadtverwaltung.
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Ausländerbehörde
14801 Bad Belzig