Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz bei Verdienstausfall beantragen


Volltext

Wenn Sie sich aufgrund einer Verfügung des Gesundheitsamtes absondern müssen oder nicht mehr arbeiten dürfen und dadurch einen Verdienstausfall haben, können Sie eine Entschädigung erhalten.

Wenn Sie eine andere Tätigkeit ausüben oder von zu Hause arbeiten (Homeoffice), haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung hängt von Ihrem Verdienst ab.

Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gilt:

Für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen gilt:

Für Selbstständige gilt:

Für Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen gilt:


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern:

Bei Selbstständigen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Weiterführende Informationen

Bezeichnung: Informationen zu Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz auf dem Infoportal IfSG

URL: https://ifsg-online.de/index.html
 


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Nur online


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben am

07.09.2023

Zuständige Stelle

Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg


Ansprechpunkt

Potsdam

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam

Servicetelefon: +49 331 8683 888

Frankfurt (Oder)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Standort Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Str. 4
15236 Frankfurt (Oder)


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 28930

Landesamt für Soziales und Versorgung - Bürgerbüro Frankfurt (Oder)
Robert-Havemann-Straße 4
15236 Frankfurt (Oder)
+49 355 28930

Landesamt für Soziales und Versorgung - Bürgerbüro Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
+49 355 28930