Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung


Volltext

Wenn Sie eine Hochschulqualifikation im Ausland erworben haben, können Sie Ihre Hochschulqualifikation im Hinblick auf die Ausübung eines nicht reglementierten Berufs bewerten lassen. Die Zeugnisbewertung

Sie soll Ihnen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Aus der Zeugnisbewertung können Sie aber keine Rechtsansprüche ableiten.

Achtung: Die Zeugnisbewertung ist keine Anerkennung, sondern eine vergleichende Einstufung. 

Eine verbindliche Anerkennung ist vor allem dann erforderlich, wenn Sie


Rechtsgrundlage(n)

"Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region" (sog. Lissabon-Konvention ) vom 11.04.1997, in Kraft getreten am 01.10.2007.

Die Länder der Bundesrepublik Deutschland haben die ZAB mit dieser Aufgabe beauftragt.


Erforderliche Unterlagen

Eine Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle.


Voraussetzungen

Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Bewertung mit dem Formular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Es wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Web-Formular online ausgefüllt und abgeschickt haben.

Da der weitere Verfahrensablauf je nach Ihrem Herkunftsland variieren kann, informieren Sie sich vorher detailliert bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die Zeugnisbewertung nennt die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist, und informiert zusätzlich über Möglichkeiten der Fortsetzung des Studiums, über die Rechtsgrundlagen der Gradführung und über die Verfahren zur beruflichen Anerkennung.

Die Zeugnisbewertung erhalten Sie nachdem:

Die Bescheinigung wird in einer Kurzfassung und in einer Langfassung ausgestellt, die Sie jeweils zusammen erhalten.

Die Kurzfassung ist als Beilage zu Ihren Bewerbungsunterlagen gedacht und soll dem Arbeitgeber bzw. der Arbeitsvermittlungsstelle auf einen Blick mitteilen, welcher deutschen Qualifikation Ihr ausländischer Hochschulabschluss entspricht.

Die Langfassung können Sie immer dann verwenden, wenn umfangreichere Informationen erforderlich sind.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die ZAB stellt Zeugnisbewertungen für Hochschulabschlüsse aus allen Staaten der Welt aus.

Für nicht abgeschlossene Hochschulausbildungen sowie für Ausbildungen, die nicht dem Hochschulbereich zuzuordnen sind, stellt die ZAB keine Bescheinigungen aus.

Hinweis: Für Schulzeugnisse werden keine Zeugnisbewertungen ausgestellt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

26.06.2020

Zuständige Stelle

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (ZAB)


Zuständige Stelle(n)

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn, Stadt
0228 501-664