Prüfingenieure für Baustatik Anerkennung


Volltext

Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit ist, wer als solche oder solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure nehmen in ihrem jeweiligen Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Brandenburgischen Bauordnung oder Vorschriften auf Grund der Brandenburgischen Bauordnung auf Veranlassung der Bauherrschaft wahr.

Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure unterstehen der rechts- und Fachaufsicht in den Fachrichtungen

a. Massivbau,

b. Metallbau und

c. Holzbau.

Um als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller einer umfangreichen Prüfung ihrer bzw. seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit Antrag auf Anerkennung unter Angabe des Fachbereiches und der Fachrichtung sind einzureichen:

Die Anerkennungsbehörde kann, soweit erforderlich, weitere Unterlagen anfordern.


Voraussetzungen

Als Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure für Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau werden nur Personen anerkannt, die

Das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen ist durch eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses nachzuweisen.  


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Prüfung der formellen Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfingenieur bzw. Prüingenieurin: 600 EUR eine Fachrichtung / 480 EUR je weiterer Fachrichtung. Gebühren richten sich nach Tarifstelle 7.1 der Brandenburgischen Baugebührenordnung


Verfahrensablauf

- Laden Sie sich das Antragsformular herunter und drucken Sie es aus

- Reichen Sie den ausgefüllten Antrag sowie geforderte Unterlagen beim Bautechnischen Prüfamt ein

- Beim Bautechnischen Prüfamt als Anerkennungsbehörde erfolgt im Weiteren:


Bearbeitungsdauer

3 Monate


Fristen

Das bautechnische Prüfamt gibt bekannt, wann Anerkennungsverfahren stattfinden. Die Bewerbung muss innerhalb der Frist erfolgen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja (Prüfungsverfahren)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

24.06.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Bauen und Verkehr


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Bauen und Verkehr - Standort Cottbus
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz
03342 4266-0