Aufnahme in weiterführende Schulen Beratung


Volltext

Der Wechsel eines Kindes von der Grundschule (am Ende der Jahrgangsstufe 6) in eine weiterführende Schule ist ein bedeutendes Ereignis, da die richtige Wahl einer weiterführenden Schule für die individuelle Entwicklung eines jeden einzelnen Kindes wichtig ist. Dieser Entscheidungsprozess ist häufig mit einer Vielzahl von Fragen verbunden, um abschließend eine Schule zu finden, in der sich das Kind wohl fühlt und zugleich entsprechend seiner Individualität gefördert und gefordert wird. Für die Aufnahme in eine weiterführende allgemein bildende Schule sind neben dem Wunsch der Eltern die Feststellung der Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen maßgebend, dazu gehören das Grundschulgutachten und das Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6. Der Übergang in die 7. Klasse wird als Ü 7-Verfahren bezeichnet.

Daneben besteht für besonders leistungsfähige Kinder die Möglichkeit, bereits an der Jahrgangsstufe 5 in einer Leistungs- und Begabungsklasse zu lernen. Diese Leistungs- und Begabungsklassen sind an 35 Schulen (Gymnasien und Gesamtschulen) des Landes eingerichtet. Das Verfahren wird als Ü5-Verfahren bezeichnet.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Ü5-Verfahren

Ü7-Verfahren


Voraussetzungen

Ü5-Verfahren

Ü7-Verfahren (Aufnahme am Gymnasium)

Ü7-Verfahren (Aufnahme an Ober- und Gesamtschulen)


Verfahrensablauf

Ü5-Verfahren

Ü7-Verfahren


Bearbeitungsdauer

Das Ü5- und das Ü7-Verfahren umfasst das jeweilige 2. Schulhalbjahr, die entsprechenden Zeitpläne werden auf der Internetseite des MBJS bzw. im Amtsblatt veröffentlicht.


Fristen

Die konkreten Termine sind den Zeitplänen zu entnehmen, die jährlich dem Verlauf des jeweiligen Schuljahres angepasst werden.

Ü5-Verfahren:

Ü7-Verfahren


Formulare/Schriftformerfordernis

Die Schulen stellen die jeweiligen Formulare zur Verfügung, diese sind auch online auf den Seiten des MBJS herunterzuladen.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Ref. 33


Fachlich freigegeben am

15.06.2020

Zuständige Stelle

Staatliche Schulämter des Landes Brandenburg


Ansprechpunkt

Jeweilige Schule


Zuständige Stelle(n)

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Str. 45
14770 Brandenburg an der Havel
03381 3974-00