Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen Erteilung


Volltext

Möchten Sie auf Binnenwasserstraßen des Bundes ein Fahrzeug führen, brauchen Sie grundsätzlich eine Fahrerlaubnis.

Fahrerlaubnis auf Bundeswasserstraßen

Auf Bundeswasserstraßen dürfen Sie nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie Inhaber einer entsprechenden Erlaubnis sind. Die Berechtigungen unterteilen sich in verschiedene Patentklassen:

Bestimmte Dienstfahrzeuge des Bundes und der Länder benötigen keine durch die GDWS erteilte Erlaubnis zum Führen von Dienstfahrzeugen. Zu diesen zählen:

Rheinpatente

Auf dem Rhein gelten besondere Regelungen. Sie dürfen dort nur dann ein Fahrzeug führen, wenn Sie Inhaber eines Rheinpatentes oder Inhaber eines von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt als gleichwertig anerkanntes Schiffsführerzeugnis für die jeweilige Fahrzeugart und -größe sowie für die zu durchfahrende Strecke sind.

Zu unterscheiden sind:

Es gelten besondere Regelungen für Kleinfahrzeuge bis zu einer Länge von 15 Metern: Diese dürfen mit einer nach nationalen Vorschriften erteilten Berechtigung auf dem Rhein geführt werden. In Deutschland ist das beispielweise der Sportbootführerschein.

Um ein Schiffsführerzeugnis oder Rheinpatent zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) absolvieren.

Weitere Nachweise und Patente

Für Fahrzeuge über 15 Meter Länge ist zusätzlich auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen und dem Rhein eine besondere Streckenkunde nötig. Den Nachweis besonderer Streckenkunde erhalten Sie ebenfalls durch eine Prüfung bei der GDWS.

Ein Patent kann auch als Donaukapitänspatent erteilt werden. Sie dürfen dann Fahrzeuge auf der Donau im internationalen Verkehr führen, also auch außerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifferpatentverordnung.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Umfang der Prüfung fallen unterschiedliche Gebühren an:


Verfahrensablauf

Das Schiffsführerzeugnis oder Patent müssen Sie schriftlich bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) beantragen:


Bearbeitungsdauer

Je nach Antragsaufkommen und Prüfungsstandort. 
Prüfungen finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt.


Fristen

Ihr Antrag und alle Unterlagen sollte spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin bei der entsprechenden Außenstelle vorliegen. Aufgrund der hohen Anzahl von Bewerbern, werden Sie jedoch in der Regel mit deutlich längeren Wartezeiten bis zur Prüfung rechnen müssen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

18.11.2019

Zuständige Stelle

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Abteilung Schifffahrt, Dezernat S10 "Befähigungswesen" 
Am Propsthof 51 
53121 Bonn


Ansprechpunkt

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Abteilung Schifffahrt, Dezernat S10 "Befähigungswesen"
Am Propsthof 51
53121 Bonn

E-Mail: gdws@wsv.bund.de
Telefon: 0228 429680
Fax: 0228 429681155


Zuständige Stelle(n)

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Propsthof 51
53121 Bonn, Stadt
0228 42968-0