Basiskonto Informationserteilung


Volltext

Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto, das Sie wie ein Girokonto nutzen können. Sie können das Basiskonto nutzen, um Geld einzuzahlen und abzuheben oder Lastschriften, Überweisungen und Zahlungskartengeschäfte durchzuführen.

Besonders daran ist aber, dass für das Basiskonto besondere Schutzvorschriften gelten. Beispielsweise haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz und die Bank darf nur angemessene Entgelte auf die Kontoführung erheben.

Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrags hat jeder Verbraucher, dersich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhält. Sie können auch dann ein Basiskonto eröffnen, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben oder Asyl suchend sind. Auch wenn Sie keinen Aufenthaltstitel haben, aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können (Geduldete), haben Sie einen Anspruch auf ein Basiskonto.

Bei der Kontoeröffnung müssen Sie jedoch eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).

Grundsätzlich muss jede Bank, die Verbrauchern Zahlungskonten anbietet, Basiskonten zur Verfügung stellen. Eine Bank darf Ihren Antrag auf ein Basiskonto nur ablehnen, wenn ein gesetzlicher Ablehnungsgrund vorliegt.

Die Bank darf den Antrag daher nur ablehnen,

Hinweis: Sie können auch beantragen, dass das Basiskonto als Pfändungsschutzkonto geführt wird.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Zusammen mit dem Antrag müssen Sie Ihre Identität nachweisen, zum Beispiel mit


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweis: Das Kreditinstitut kann ein angemessenes Entgelt für die Kontoführung erheben.


Verfahrensablauf

Ein Basiskonto müssen Sie schriftlich beantragen.

Hinweis: Bei der Kontoeröffnung müssen Sie eine Postanschrift angeben (beispielsweise von Freunden oder einem Familienmitglied).


Bearbeitungsdauer

10 Geschäftstage


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: Antrag auf Abschluss eines Basiskontovertrags

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

keine


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

19.02.2019

Zuständige Stelle

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZR3
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn

Postfach 1253
53002 Bonn

Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-62299
E-Mail: poststelle@bafin.de


Ansprechpunkt

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Referat ZR3
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Postfach 1253
53002 Bonn

Telefon: 0228 4108-0
Fax: 0228 4108-62299
E-Mail: schlichtungsstelle@bafin.de

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Gebärdentelefon über IP: gebaerdentelefon.bafin@sip.bafin.buergerservice-bund.de
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E-Mail: bafin.deaf@buergerservice.bund.de

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08:00 bis 18:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt
0228 41080