Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen Genehmigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für die Indirekteinleitung

Die weiteren erforderlichen Unterlagen richten sich nach der Art und Herkunft des einzuleitenden Abwassers (z. B. industrielles oder gewerbliches Abwasser).

Je nach Einzelfall können insbesondere folgende Unterlagen erforderlich sein:


Voraussetzungen

Eine Genehmigung darf gem. § 58 Abs. 2 WHG nur erteilt werden, wenn


Weiterführende Informationen


Verfahrensablauf

Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage (Indirekteinleitung) beantragen Sie bei der zuständigen Wasserbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

28.08.2026

Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser
Postanschrift

Postfach:1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow