Kampfmittel Beseitigung


Volltext

Wenn Sie Kampfmittel gefunden haben, so verständigen Sie sofort die Polizei unter Notruf 110 oder die örtliche Ordnungsbehörde. Dies ist unabhängig davon, ob Sie diese in Ihrem eigenen Grundstück oder an anderen Orten, wie beispielsweise in Wäldern, finden. Oft sind Kampfmittel als solche gar nicht mehr zu erkennen. Sie können verrostet oder mit Erde verkrustet sein.

Achtung!

Sollten Sie die Anzeige unterlassen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Sollten Sie Kampfmittel finden oder Gegenstände, bei denen Sie den Verdacht haben, dass es sich um Kampfmittel handeln könnte, dann halten Sie sich bitte an folgende Sicherheitshinweise:


Rechtsgrundlage(n)


Verfahrensablauf


Bearbeitungsdauer

sofort


Fristen

Der Fund ist unverzüglich zu melden.


Formulare/Schriftformerfordernis


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales,

Referat 46


Fachlich freigegeben am

19.05.2020

Zuständige Stelle

Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg

Kampfmittelbeseitigungsdienst


Zuständige Stelle(n)

Kampfmittelbeseitigungsdienst
Am Baruther Tor 20
15806 Wünsdorf
033702 2140