Zuwendungsbestätigung


Volltext

Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.


Bearbeitungsdauer

keine


Fristen

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen


Fachlich freigegeben am

16.04.2019

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de


Ansprechpunkt

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
03381 397-199