Startseite     Login     Impressum     Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.


Zuständige Stelle(n)

Veranstaltungen