Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz


Volltext

Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Brandenburg entscheidet die Brandenburgische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen gem. § 5 BbgPrüfSV die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit ausgefülltem schriftlichen Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Prüfung der formalen Anerkennungsvoraussetzungen als Prüfsachverständiger: 500 EUR


Verfahrensablauf

Die Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag.


Bearbeitungsdauer

mindestens 3 Monate


Formulare/Schriftformerfordernis

Formular: Das Antragsformular für die Anerkennung als bauaufsichtlich anerkannter Prüfsachverständiger bzw. Prüfsachverständige finden Sie unter https://www.bbik.de/fileadmin/Dateien/oeffentlich/Allgemeine_Dokumente/Antraege_und_Anmeldungen/Antrag_Anerkennung_PSV_20082019.pdf

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Zuständige Stelle

Brandenburgische Ingenieurkammer


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Ingenieurkammer
Schlaatzweg 1
14473 Potsdam
+49 331 74318-0