Stadtplanerliste Eintragung


Volltext

Die Begriffe Architekt und Architektin, Innenarchitekt und Innenarchitektin, Landschaftsarchitekt und Landschaftsarchitektin sowie Stadtplaner und Stadtplanerin sind geschützte Berufsbezeichnungen. Nur wer sich in die Architektenkammer eintragen lässt ist berechtigt, diese Berufsbezeichnungen zu führen. Dies ist in Brandenburg erst möglich, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin ein erfolgreich abgeschlossenes Studium mit einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung absolviert hat, im Anschluss daran eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung nachweisen kann und Fortbildungen belegt hat. 

Absolventen und Absolventinnen, die ein Studium der Fachrichtung Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung vor dem 01. Juli 2016 begonnen haben, müssen lediglich einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nach einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit nachweisen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Mit Prüfung des Befähigungsnachweises:

Ohne Prüfung des Befähigungsnachweises:


Voraussetzungen

In die Architekten-/Stadtplanerliste wird gemäß § 4 Abs. 1 BbgArchG eine Person eingetragen, die


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühr Eintragung in die Architekten-/Stadtplanerliste: 205,00 €
Gebühr für Beurkundung und Rundstempel: 65,00 €


Verfahrensablauf

Die Eintragung erfolgt auf schriftlichen Antrag.


Bearbeitungsdauer

binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen


Formulare/Schriftformerfordernis

Das Formular zur Eintragung in die Liste der Architekten und Stadtplaner finden Sie bei der Brandenburgischen Architektenkammer unter: https://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/formulare

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich. Ja


Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zum Eintragungsverfahren können Sie über die Geschäftsstelle der Brandenburgischen Architektenkammer erfahren oder unter:


Hinweise (Besonderheiten)

Die Eintragung in die Stadtplanerliste erfolgt ohne Prüfung der Befähigungsnachweise, wenn eine Löschung aus der Stadtplanerliste nicht länger als zwei Jahre zurückliegt und kein Versagungsgrund vorliegt.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung


Fachlich freigegeben am

02.04.2020

Zuständige Stelle

Brandenburgische Architektenkammer


Zuständige Stelle(n)

Brandenburgische Architektenkammer
Kurfürstenstraße 52
14467 Potsdam
0331 27591-0