Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Festsetzung


Volltext

Die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" ist eine Sonderregelung für Versicherte, die vor dem 2.1.1961 geboren wurden.

Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit unterstützt Sie, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können und das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Sie dient in gewissem Rahmen als Ersatz für Ihr Einkommen. 

Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie Ihren bisherigen Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als 6 Stunden täglich ausüben können. Wenn Sie die Rente beantragen, prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob Sie noch mindestens 6 Stunden täglich eine zumutbare Arbeit in einem vergleichbaren Beruf leisten können. Dabei spielen neben Ihrer Gesundheit Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten eine Rolle. 

Wie hoch Ihre Erwerbsminderungsrente ist, hängt von Ihrem Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung ab. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, die Ihre Rente mindern. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie die Rente erhalten, können Sie mit einem Nebenjob in gewissem Rahmen hinzuverdienen. Wieviel Sie hinzuverdienen dürfen, wird individuell ermittelt.

Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für 3 Jahre. Eine unbefristete Rente erhalten Sie nur in bestimmten Ausnahmen.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Eine Rente wegen Erwerbsminderung können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen. Im Zuge des Verfahrens prüft die Rentenversicherung, ob auch die "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit" für Sie infrage kommt.

Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.


Bearbeitungsdauer

in der Regel etwa 4-5 Monate.

Hinweis: Während des Rentenverfahrens haben Sie in aller Regel Anspruch auf Lohn oder Krankengeld. Ist Ihr Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft, sollten Sie sich – auch wenn Ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht – bei Ihrer Arbeitsagentur melden. Bis zur Entscheidung der Rentenversicherung können Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.


Fristen

Unbefristete Renten:

Befristete Renten:


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 

Onlineverfahren möglich: ja 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein 


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

16.04.2020

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung


Ansprechpunkt

Deutsche Rentenversicherung

Telefon (Hotline): 0800 10004800 (gebührenfrei) 
Servicezeiten: 
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr 
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr 

E-Mail: drv@drv-bund.de


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0