Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung


Volltext

Zuständigkeit der Finanzämter bei folgenden Änderungen:

Zuständigkeit der Meldebehörde bei folgenden Änderungen:

Anschriftenänderungen und standesamtliche Veränderungen,  z.B. wegen:

werden nach wie vor von den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden verwaltet und automatisiert an die Finanzverwaltung zur Änderung der persönlichen Lohnsteuerabzugsmerkmale übermittelt.

Es besteht eine Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt, wenn bei dem/der Steuerpflichtigen

Andere Änderungen der ELStAM können beantragt werden: z.B. :


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Heiratsurkunde

Geburtsurkunde des Kindes


Voraussetzungen

Änderung der persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers, die Einfluss auf den Lohnsteuerabzug haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Finanzverwaltung: keine

Meldebehörde: hier nicht bekannt


Verfahrensablauf

Für die Änderung von melderechtlichen Daten (z.B. Namensänderung) müssen Sie sich an Ihr zuständiges Einwohnermeldeamt, für die Änderung von finanzamtsrechtlichen Daten (z.B. Berücksichtigung eines Freibetrags wegen Werbungskosten) müssen Sie sich an Ihr Wohnsitzfinanzamt wenden. Dies kann sowohl persönlich als auch in schriftlicher Form erfolgen. 


Bearbeitungsdauer

Für die Änderung von Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen gibt es keine gesetzlichen Fristen. Änderungsanträge werden i.d.R. umgehend, bei persönlicher Vorsprache unmittelbar - mit der jeweiligen Antragstellung -  bearbeitet.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Vordrucke zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) und zur Lohnsteuer-Ermäßigung stehen online zur Verfügung; entweder über das Formularcenter des Bundesministeriums der Finanzen ( www.formulare-bfinv.de ) oder im ELSTER-Online-Portal oder auf der Internetseite Ihres Finanzamtes (www.finanzamt.brandenburg.de). Die Anträge liegen ebenfalls in Papierform im Finanzamt aus.


Weiterführende Informationen

Hinweise zum Ausfüllen des jeweiligen Antragsvordrucks sind in den Formularen enthalten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg


Fachlich freigegeben am

12.08.2019

Zuständige Stelle

Wohnsitz-Finanzamt des Arbeitnehmers


Ansprechpunkt

In der Regel die Service- und Informationsstelle des Finanzamtes


Zuständige Stelle(n)

Finanzamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel
03381 397-199