Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für Waffen- oder Munitionssammler
Volltext
Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.
Die Erlaubnis zum Erwerb von Schusswaffen oder Munition wird in der Regel unbefristet erteilt. Sie kann mit der Auflage verbunden werden, der Behörde in bestimmten Zeitabständen eine Aufstellung über den Bestand an Schusswaffen vorzulegen.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder durch Auflage Begünstigten (Erwerber infolge eines Erbfalls) erteilt, der eine vorhandene Sammlung des Erblassers im Sinne des Absatzes 1 fortführt.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachweisen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
240 Euro
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.
Fristen
keine
Formulare/Schriftformerfordernis
Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium des Innern und für Kommunales,
Referat 44
Fachlich freigegeben am
15.04.2020Zuständige Stelle
Polizeipräsidium
Ansprechpunkt
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion
Zuständige Stelle(n)
Polizeidirektion WestMagdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel
