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Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung für mehrere Personen


Volltext

Eine Waffenbesitzkarte über Schusswaffen, die mehrere Personen besitzen, kann auf diese Personen ausgestellt werden. Eine Waffenbesitzkarte kann auch einem schießsportlichen Verein oder einer jagdlichen Vereinigung als juristischer Person erteilt werden. Sie ist mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein. Scheidet die benannte verantwortliche Person aus dem Verein aus oder liegen in ihrer Person nicht mehr alle Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 vor, so ist der Verein verpflichtet, dies unverzüglich der zuständigen Behörde mitzuteilen. Benennt der Verein nicht innerhalb von zwei Wochen eine neue verantwortliche Person, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen werden, so ist die dem Verein erteilte Waffenbesitzerlaubnis zu widerrufen und die Waffenbesitzkarte zurückzugeben.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben, die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis nachweisen.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

70 Euro


Verfahrensablauf

Schriftlicher Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

Schriftliche Entscheidung der Waffenbehörde.


Fristen

keine


Formulare/Schriftformerfordernis

Schriftformerfordernis (perspektivisch: Onlineverfahren)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales

Referat 44


Fachlich freigegeben am

15.04.2020

Zuständige Stelle

Polizeipräsidium


Ansprechpunkt

Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion


Zuständige Stelle(n)

Polizeidirektion West
Magdeburger Straße 52
14770 Brandenburg an der Havel
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