Erziehungsrente für gesetzlich Rentenversicherte Festsetzung


Volltext

Die Erziehungsrente unterstützt Sie als Alleinerziehende oder Alleinerziehendem, wenn Ihr geschiedener Partner oder Ihre geschiedene Partnerin aus einer Ehe oder Lebenspartnerschaft stirbt. Die Rente dient somit als Unterhaltsersatz und erlaubt es, sich verstärkt um die Erziehung der Kinder zu kümmern.

Die Erziehungsrente ist eine Rente aus Ihrem eigenen Rentenkonto. Die Höhe entspricht der Rente, die Sie bei voller Erwerbsminderung erhalten würden. In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, welcher Betrag dabei zugrunde gelegt wird. Beginnt Ihre Rente vor der für Sie maßgeblichen Altersgrenze, müssen Sie Abschläge in Kauf nehmen, die Ihre Rente mindern. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, insgesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.

Wenn Sie die Erziehungsrente erhalten, können Sie weiteres Einkommen hinzuverdienen. Es kann aber sein, dass Ihr Einkommen angerechnet wird, wenn Sie einen Freibetrag überschreiten. Wie hoch dieser Freibetrag ist, wird individuell berechnet.

Sie können die Erziehungsrente auch dann erhalten, wenn Sie sich als Paar entschieden hatten, Ihre Rentenansprüche zu teilen (Rentensplitting).

Sie können keine Erziehungsrente erhalten, wenn Sie zur gleichen Zeit eine andere, höhere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen


Voraussetzungen

Erziehungsrente bei Rentensplittung

Erziehungsrenten können auch an verwitwete Versicherte gezahlt werden, wenn zum Zeitpunkt des Todes die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft noch bestand. Voraussetzung ist dann zusätzlich, dass die Ehegatten ein Rentensplitting durchgeführt haben.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

Die Erziehungsrente können Sie schriftlich, persönlich oder per Onlineverfahren beantragen.

Tipp: Bevor Sie Ihren Antrag stellen, können Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.

Schriftlicher Rentenantrag:

Rentenantrag per Online-Verfahren:

Persönlicher Antrag im Beratungsgespräch:

Den Rentenantrag kann auch eine Person Ihres Vertrauens für Sie stellen. Reichen Sie hierfür bitte eine entsprechende Vollmacht bei der Deutschen Rentenversicherung ein. Solange die Vollmacht gilt, wendet sie sich ausschließlich an Ihre bevollmächtigte Person.


Bearbeitungsdauer

in der Regel etwa 4 Monate


Fristen

Zahlung der Erziehungsrente

Ende der Erziehungsrente


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja 

Onlineverfahren möglich: ja 

Schriftform erforderlich: ja 

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales


Fachlich freigegeben am

21.03.2020

Zuständige Stelle

Deutsche Rentenversicherung


Ansprechpunkt

Den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon (Hotline): 0800 10004800 (gebührenfrei) 
Servicezeiten: 
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr 

E-Mail: drv@drv-bund.de
 


Zuständige Stelle(n)

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Sitz Frankfurt (Oder)
Bertha-von-Suttner-Str. 1
15236 Frankfurt (Oder)
0335 551-0

Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg - Standort Berlin
Knobelsdorffstraße 92
14059 Berlin
+49 303 002-0

Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstraße 2
10709 Berlin
+49 308 65-0