Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie Erteilung


Volltext

Die Tätigkeit als psychologische Psychotherapeutin / psychologischer Psychotherapeut beziehungsweise Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut ist in Deutschland durch genaue Vorschriften geregelt. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland im Beruf der psychologischen Psychotherapie beziehungsweise der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie arbeiten können, brauchen Sie eine Approbation oder eine befristete Erlaubnis zur Ausübung des Berufs. Dann können Sie auch die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie erhalten.

Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie wird zur Ausübung des Berufs benötigt. Sie muss beantragt werden.  


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Das LAVG sagt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Wichtige Unterlagen sind generell:

In Deutschland bekommen Sie das Führungszeugnis bei Ihrem Einwohnermeldeamt oder Bürgeramt. Das amtliche Führungszeugnis soll bei der Vorlage in der Regel maximal 3 Monate alt sein.

Ebenso eine Bescheinigung von einer Behörde in Ihrem Heimatland: zum Beispiel ein Strafregisterauszug

Das LAVG teilt Ihnen mit, welche Unterlagen Sie im Original oder als Kopie einreichen müssen.

Sie müssen Ihre Unterlagen in deutscher Sprache einreichen. Das bedeutet häufig, Ihre Unterlagen müssen übersetzt werden. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.


Voraussetzungen


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Das Verfahren kostet Geld. Das LAVG informiert Sie über die Kosten. Die Kosten hängen generell von dem Aufwand für die Bearbeitung ab.

Zusätzlich können weitere Kosten entstehen (zum Beispiel für Übersetzungen oder Beglaubigungen). Diese Kosten sind individuell unterschiedlich.


Verfahrensablauf

Der Ablauf des Verfahrens kann in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein. In den meisten Bundesländern verläuft das Verfahren wie folgt:

Eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie beantragen Sie schriftlich:

Die Entscheidung wird dann überprüft. Einzelheiten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheides.


Bearbeitungsdauer


Fristen

Keine.

Manchmal fehlen noch Unterlagen für das Verfahren. Das LAVG informiert Sie und nennt Fristen. Dann müssen Sie die Unterlagen bis zur Frist einreichen.


Formulare/Schriftformerfordernis

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz


Fachlich freigegeben am

19.03.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Gesundheit“, Dezernat G1


Ansprechpunkt

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung „Gesundheit“, Dezernat G1

Es gibt zahlreiche Beratungsangebote. Diese finden Sie auf  Anerkennung in Deutschland .

Lassen Sie sich in einer  IQ-Beratungsstelle persönlich zu diesem Verfahren und Ihrer Qualifikation beraten. Die Beraterinnen und Berater helfen Ihnen auch vor der Antragstellung mit Ihren Unterlagen. Die Beratung ist kostenlos.

Sie können auch die Hotline vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anrufen. Die Hotline beantwortet Ihnen Fragen zum Thema „Arbeiten und Leben in Deutschland“.
Tel.: +49 30 1815-1111

Sprechzeiten:
 Mo. 09:00 – 15:00 Uhr
 Di. 09:00 – 15:00 Uhr
 Mi. 09:00 – 15:00 Uhr
 Do. 09:00 – 15:00 Uhr
 Fr. 09:00 – 15:00 Uhr


Zuständige Stelle(n)

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Großbeerenstraße 181-183
14482 Potsdam
0331 8683-801