Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Kopie dasselbe zeigt wie das Original. Bitte bringen Sie das Original mit.


Fachlich freigegeben durch

Durch Landesredaktion erstellt


Zuständige Stelle(n)