Ausnahmegenehmigungen für den Verkehr Erteilung


Rechtsgrundlage(n)


Volltext

Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen


Zuständigkeit

Zustaändig im Land Brandenburg sind die Unteren Straßenverkehrsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte.


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Landkreis Potsdam-Mittelmark - Fachdienst Straßenverkehrsbehörde/Verkehrsüberwachung
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)