Fahrerlaubnis Ersterteilung


Volltext

Die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen Sie, wenn Sie bisher noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sind. Spätere Erweiterungen Ihrer Fahrerlaubnis bauen hierauf auf.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt. Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt. Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Ihre Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule absolvieren. Außerdem müssen Sie eine theoretische und eine praktische Fahrerlaubnisprüfung ablegen (Ausnahme bei der Klasse L, hier nur theoretische Ausbildung und Prüfung).

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen.

Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. Die zuständige Stelle prüft anschließend, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Liegen keine Bedenken vor, wird die Technische Prüfstelle mit der Prüfung Ihrer Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen beauftragt.

Die Abnahme der theoretischen Prüfung kann frühestens drei Monate und die der praktischen Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters erfolgen. Zwischen der praktischen und der theoretischen Prüfung muss mindestens ein Monat Abstand liegen.

Wenn Sie diese Prüfungen nicht bestehen, können Sie sie in der Regel frühestens nach zwei Wochen wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Hinweis: Junge Leute können in Deutschland bereits ab dem 17. Geburtstag Kraftfahrzeuge der Klasse B unter Begleitung fahren ("Begleitetes Fahren mit 17"). Hierfür müssen Sie eine Begleitperson benennen, die

Hinweis: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können Jugendliche den Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren erwerben.
 


Rechtsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für alle Klassen:

Zusätzlich für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T:

Zusätzlich für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:

Zusätzlich für die Klasse B beim "Begleiteten Fahren mit 17":


Voraussetzungen

Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie

Außerdem muss für die beantragte Klasse ein bestimmtes Mindestalter erfüllt sein:


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Antragsgebühren:

Weitere Kosten entstehen je nach Fahrerlaubnisklasse für die Ablegung der Prüfungen.

Hinweis: Je nach Bundesland können Abweichungen von den Gebühren auftreten, bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.


Verfahrensablauf

Ihre gewünschte Fahrerlaubnis müssen Sie in der Regel persönlich beantragen.

Hinweis: Bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis wird diese mit Ausnahme der Klassen AM, L und T auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Begehen Sie während der Probezeit eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (dazu zählen sowohl Straftaten als auch Ordnungswidrigkeiten), die in das Fahreignungsregister einzutragen sind, ordnet Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann um weitere zwei Jahre.


Bearbeitungsdauer

Variiert stark zwischen Fahrerlaubnisbehörden. Bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen dauert es indes nur 24 Stunden bis maximal eine Woche bis zur Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle, soweit keine Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.


Fristen


Formulare/Schriftformerfordernis

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: Abhängig von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Die praktische Prüfung müssen Sie am Ort des Hauptwohnsitzes oder am Ort Ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung, Ihres Studiums oder Ihrer Arbeitsstelle ablegen. Für eine Verlegung des Prüfortes müssen Nachweise vorgelegt werden. Der Antrag hierfür kann in der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden.
 


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur


Fachlich freigegeben am

01.10.2019

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat StV11

Robert-Schuman-Platz 1
53175 Bonn
Telefon: 030 18300-0

E-Mail: poststelle@bmvi.bund.de


Ansprechpunkt

Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.


Zuständige Stelle(n)